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	<title>Leistungen &amp; Finanzierung Archives - Pflegedienst First Class</title>
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		<title>Welche Leistungen stehen Ihnen zu?</title>
		<link>https://firstclass-pflege.de/2026/07/15/welche-leistungen-stehen-ihnen-zu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Metehan Sen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Jul 2026 09:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pflegewissen]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungen & Finanzierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pflegekasse, Krankenkasse oder private Finanzierung? Ein verständlicher Überblick über die wichtigsten Leistungswege im häuslichen Umfeld.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper" id="wpb-content-root"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid wpb_animate_when_almost_visible wpb_fadeInUp fadeInUp vc_custom_1799700000001"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
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			<p class="big">Pflegekasse, Krankenkasse oder private Finanzierung? Ein verständlicher Überblick über die wichtigsten Leistungswege im häuslichen Umfeld.</p>
<h2>Zwei Systeme, unterschiedliche Aufgaben</h2>
<p>Wer zu Hause Unterstützung benötigt, begegnet häufig zwei verschiedenen Leistungssystemen. Die Pflegeversicherung nach SGB XI übernimmt Leistungen, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde. Die gesetzliche Krankenversicherung nach SGB V finanziert medizinisch notwendige häusliche Krankenpflege, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Voraussetzungen erfüllt sind.</p>
<p>Beide Systeme können nebeneinander genutzt werden. Ein Mensch kann beispielsweise Grundpflege über die Pflegekasse und gleichzeitig Medikamentengabe oder Wundversorgung über die Krankenkasse erhalten.</p>
<h2>Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI</h2>
<ul>
<li>Pflegegeld für selbst organisierte häusliche Pflege ab Pflegegrad 2.</li>
<li>Pflegesachleistungen durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst ab Pflegegrad 2.</li>
<li>Kombinationsleistung aus anteiligem Pflegegeld und Pflegesachleistung.</li>
<li>Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1.</li>
<li>Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro ab Pflegegrad 2.</li>
<li>Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, Tages- oder Nachtpflege und weitere Leistungen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.</li>
</ul>
<div style="overflow-x:auto;">
<table class="pflegewissen-table">
<thead>
<tr>
<th>Pflegegrad</th>
<th>Pflegegeld/Monat</th>
<th>Pflegesachleistung/Monat</th>
<th>Entlastungsbetrag/Monat</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>1</td>
<td>&#8211;</td>
<td>&#8211;</td>
<td>131 €</td>
</tr>
<tr>
<td>2</td>
<td>347 €</td>
<td>796 €</td>
<td>131 €</td>
</tr>
<tr>
<td>3</td>
<td>599 €</td>
<td>1.497 €</td>
<td>131 €</td>
</tr>
<tr>
<td>4</td>
<td>800 €</td>
<td>1.859 €</td>
<td>131 €</td>
</tr>
<tr>
<td>5</td>
<td>990 €</td>
<td>2.299 €</td>
<td>131 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p><em>Stand 2026. Pflegegeld und Pflegesachleistungen bestehen ab Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag steht bei häuslicher Pflege bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.</em></p>
<h2>Leistungen der Krankenkasse nach SGB V</h2>
<p>Die Krankenkasse kann häusliche Krankenpflege übernehmen, wenn sie medizinisch notwendig und ärztlich verordnet ist. Dazu zählen je nach Verordnung beispielsweise Medikamentengabe, Injektionen, Blutzuckermessung, Kompressionstherapie oder Wundversorgung. Eine Einstufung in einen Pflegegrad ist dafür nicht zwingend erforderlich.</p>
<p>Die Verordnung wird von der behandelnden Ärztin, dem behandelnden Arzt oder im Rahmen des Entlassmanagements vom Krankenhaus ausgestellt. Die Krankenkasse prüft die Leistung; gesetzliche Zuzahlungen können entstehen, sofern keine Befreiung vorliegt.</p>
<h2>Entlastungsangebote in Nordrhein-Westfalen</h2>
<p>Für den Entlastungsbetrag und den Umwandlungsanspruch sind bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag die landesrechtlichen Vorgaben maßgeblich. In Nordrhein-Westfalen sollten Sie deshalb prüfen, ob der Anbieter und die konkrete Leistung als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind. Nur dann ist eine Erstattung über diesen Leistungsweg grundsätzlich möglich.</p>
<p>Nicht jede haushaltsnahe Dienstleistung ist automatisch eine Leistung der Pflegeversicherung. Vor der Beauftragung sollten Leistungsumfang, Anerkennung und Abrechnung schriftlich geklärt werden.</p>
<div class="pflegewissen-hinweis">
<p><strong>Gut zu wissen</strong></p>
<p>Die Pflegeversicherung ist als Teilabsicherung ausgestaltet. Je nach Umfang und Preis der vereinbarten Leistungen können Eigenanteile entstehen. Ein transparenter Kostenplan vor Versorgungsbeginn schützt vor Missverständnissen.</p>
</div>
<hr>
<p><strong>Quellen:</strong> BMG: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 · BMG: Häusliche Pflege · BMG: Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag · G-BA: Häusliche Krankenpflege-Richtlinie, in Kraft seit 12.12.2025 · Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) · Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)</p>
<p><small>Stand: 15. Juli 2026. Im Einzelfall gelten Bescheid, Vertrag und Auskunft des zuständigen Kostenträgers.</small></p>
<p><small><strong>Hinweis zu Inhalt, Quellen und Haftung:</strong> Die Beiträge dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Veranschaulichung. Sie wurden auf Grundlage der jeweils im Quellenhinweis genannten und zum Redaktionszeitpunkt verfügbaren Informationen erstellt. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung übernimmt die First Class Pflegedienst GmbH keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Übertragbarkeit der Inhalte auf den jeweiligen Einzelfall. Die Informationen ersetzen keine individuelle medizinische, pflegerische, rechtliche oder leistungsrechtliche Beratung. Maßgeblich sind stets die persönliche Situation, die jeweils geltende Rechtslage, ärztliche Anordnungen sowie Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Kostenträger. Eine Haftung richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften; zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.</small></p>

		</div>
	</div>
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