Drei Wege der häuslichen Pflege mit unterschiedlichen Aufgaben und Auswirkungen auf das monatliche Budget.
Pflegegeld
Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt, wenn die häusliche Pflege in geeigneter Weise selbst organisiert ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen. Die Pflegekasse überweist das Geld an die pflegebedürftige Person.
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss die vorgeschriebenen Beratungseinsätze in Anspruch nehmen.
Pflegesachleistung
Pflegesachleistungen werden von einem zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst erbracht. Der Dienst rechnet die vereinbarten Leistungen im Rahmen des verfügbaren Budgets grundsätzlich direkt mit der Pflegekasse ab.
Übersteigen die vereinbarten Leistungen den Höchstbetrag oder sind einzelne Tätigkeiten nicht über die Pflegekasse abrechenbar, kann ein Eigenanteil entstehen.
Kombinationsleistung
Pflegegeld und Pflegesachleistung können kombiniert werden. Wird nur ein Teil des Sachleistungsbudgets genutzt, bleibt derselbe prozentuale Anteil des Pflegegeldes bestehen.
Beispiel: Werden 50 Prozent des monatlichen Sachleistungsbudgets durch einen Pflegedienst genutzt, besteht grundsätzlich noch Anspruch auf 50 Prozent des Pflegegeldes. Die genaue Berechnung übernimmt die Pflegekasse.
| Pflegegrad | Pflegegeld/Monat | Pflegesachleistung/Monat | Entlastungsbetrag/Monat |
|---|---|---|---|
| 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Stand 2026. Pflegegeld und Pflegesachleistungen bestehen ab Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag steht bei häuslicher Pflege bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
Welche Variante passt?
- Pflegegeld passt, wenn die Versorgung privat zuverlässig organisiert werden kann.
- Sachleistung passt, wenn ein Pflegedienst die vereinbarten Aufgaben übernimmt.
- Kombinationsleistung passt, wenn Angehörige und Pflegedienst sich die Versorgung teilen.
- Entlastungsbetrag und andere Leistungen können je nach Voraussetzungen zusätzlich genutzt werden.
- Der Umwandlungsanspruch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag kann das anteilige Pflegegeld beeinflussen.
Nicht nur auf den Betrag schauen
Die passende Lösung ist diejenige, die im Alltag sicher funktioniert. Ein hohes Pflegegeld hilft wenig, wenn die private Pflegeperson dauerhaft überlastet ist.
Quellen: BMG: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 · BMG: Häusliche Pflege · BMG: Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag · Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Stand: 15. Juli 2026. Im Einzelfall gelten Bescheid, Vertrag und Auskunft des zuständigen Kostenträgers.
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