Leistungen
Versorgung, die wirklich zu Ihrem Leben passt.
Neun Leistungsbereiche, individuell kombinierbar. Von der Unterstützung im Alltag über medizinische Versorgung bis zur ganzheitlich koordinierten 360°-Begleitung.
Welche Leistungen geeignet sind und welcher Kostenträger infrage kommt, klären wir in einem persönlichen Gespräch.
Leistungsübersicht:
01 · Grundpflege
Körperbezogene Pflege, Mobilität und Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen.
02 · Behandlungspflege
Ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen im häuslichen Umfeld.
03 · Hauswirtschaft
Unterstützung rund um Haushalt, Wäsche, Einkäufe und Mahlzeiten.
04 · Betreuung & Entlastung
Zeit, Begleitung, Aktivierung und Entlastung für Angehörige.
05 · Verhinderungspflege
Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder notwendiger Auszeit der Pflegeperson.
06 · Pflegeberatung
Orientierung zu Pflegegrad, Leistungen, Anträgen und Versorgungsplanung.
07 · Entlastungshilfe
Alltagsnahe Unterstützung im Rahmen der verfügbaren Entlastungsmöglichkeiten.
08 · Hausmeisterservice
Ergänzende praktische Hilfen rund um das Wohnumfeld nach Vereinbarung.
09 · 360°-Versorgung
Mehrere Leistungen und Beteiligte zentral und nachvollziehbar koordiniert.
KOSTEN UND FINANZIERUNG
Transparent, bevor die Versorgung beginnt.
Welche Kosten übernommen werden, hängt von der jeweiligen Leistung und den persönlichen Voraussetzungen ab.
Je nach Situation kommen Pflegekasse, Krankenkasse, Sozialhilfeträger oder private Finanzierung infrage. Wir erläutern Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten bestehen und ob Eigenanteile entstehen können.
KÖRPERBEZOGENE PFLEGE
Grundpflege zu Hause
SGB XI Pflegekasse individuell planbar
Grundpflege unterstützt bei wiederkehrenden Aufgaben, die im Alltag zunehmend schwerfallen. Sie soll Sicherheit geben, vorhandene Fähigkeiten fördern und die persönliche Selbstbestimmung respektieren.
- Waschen, Duschen oder Baden
- An- und Auskleiden
- Mund- und Zahnpflege
- Unterstützung bei Mobilität und Lagerung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Toilettengang und Inkontinenzversorgung
- Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen
- u.v.m.
Die Finanzierung richtet sich nach Pflegegrad, vereinbartem Leistungsumfang und den verfügbaren Leistungen der Pflegeversicherung.
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
Behandlungspflege
SGB V Krankenkasse ärztliche Verordnung
Medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet wurden, können durch qualifizierte Pflegekräfte sicher im häuslichen Umfeld durchgeführt werden. So bleibt notwendige Versorgung dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen.
- Medikamentengabe
- Blutzuckermessung und Insulingabe
- Injektionen
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Kompressionstherapie
- Blutdruck- und Pulskontrollen
- Katheter- oder Stomaversorgung nach Verordnung
- Weitere ärztlich verordnete Maßnahmen
Grundlage ist eine ärztliche Verordnung. Die Kostenübernahme wird durch die Krankenkasse geprüft; gesetzliche Zuzahlungen oder Einzelfallregelungen können bestehen.
ALLTAG & HAUSHALT
Hauswirtschaftliche Versorgung
SGB XI Entlastungsleistungen kombinierbar
Ein gepflegtes Zuhause trägt zu Sicherheit und Wohlbefinden bei. Wir übernehmen Aufgaben, die körperlich zu anstrengend oder organisatorisch zu viel geworden sind.
- Reinigung regelmäßig genutzter Wohnbereiche
- Wäsche waschen, trocknen und einräumen
- Betten beziehen
- Einkäufe und Besorgungen
- Zubereitung einfacher Mahlzeiten
- Geschirr und Küchenordnung
- Unterstützung bei alltagsnahen Haushaltsaufgaben
Je nach Voraussetzung kann die Leistung über Pflegekassenleistungen, anerkannte Entlastungsangebote oder privat finanziert werden.
ZEIT FÜR MENSCHEN
Betreuung & Entlastung
SGB XI Alltagsbegleitung Angehörigenentlastung
Betreuung ist mehr als Beschäftigung. Sie gibt dem Tag Struktur, schafft Nähe und kann dazu beitragen, vorhandene Interessen und Fähigkeiten zu erhalten.
- Gespräche und gemeinsames Lesen
- Spaziergänge und Begleitung
- Aktivierende Beschäftigung
- Erinnerungsarbeit und Gedächtnisanregung
- Unterstützung bei der Tagesstruktur
- Begleitung zu ausgewählten Terminen
- Entlastung pflegender Angehöriger
Die Finanzierung kann, abhängig von den Voraussetzungen, über Pflegekassenleistungen, den Entlastungsbetrag oder privat erfolgen.
ERSATZPFLEGE
Verhinderungspflege
SGB XI bei gesetzlichen Voraussetzungen flexibel planbar
Wenn die bisherige Pflegeperson ausfällt oder eine Pause benötigt, kann Verhinderungspflege die Versorgung zeitweise absichern. Die Unterstützung wird passend zur bestehenden Situation geplant.
- Stundenweise Entlastung
- Tageweise Übernahme
- Pflege und Betreuung
- Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder Terminen
- Kombination mit weiteren Leistungen nach Prüfung
Anspruch, Höhe und Einsatzmöglichkeiten richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen. Wir erläutern die Nutzung transparent.
ORIENTIERUNG & FORMALITÄTEN
Pflegeberatung
§ 37 Abs. 3 SGB XI Pflegegrad bei Ihnen zu Hause
Pflegegrade, Leistungsansprüche und Kostenträger sind für viele Familien zunächst schwer zu überblicken. Wir erklären das System verständlich und helfen, die nächsten Schritte zu ordnen.
- Einordnung der aktuellen Pflegesituation
- Informationen zu Leistungen und Kostenträgern
- Vorbereitung auf Pflegegrad-Begutachtungen
- Hinweise zu Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten
- Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nach Zulassung
- Unterstützung bei der weiteren Versorgungsplanung
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden bei erfüllten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen.
UNTERSTÜTZUNG IM ALLTAG
Entlastungshilfe
SGB XI alltagsnah individuell
Entlastungshilfe unterstützt dort, wo kleine Aufgaben im Alltag viel Kraft kosten. Ziel ist es, Selbstständigkeit zu erhalten und Angehörige spürbar zu entlasten.
- Begleitung und Gesellschaft
- Unterstützung bei Besorgungen
- Hilfe bei der Tagesstruktur
- Alltagspraktische Unterstützung
- Entlastung im häuslichen Umfeld
- Individuelle Kombination mit Betreuung und Hauswirtschaft
Welche Leistungen über anerkannte Entlastungsangebote abgerechnet werden können, hängt von den gesetzlichen und landesrechtlichen Voraussetzungen ab.
WOHNUMFELD & ALLTAG
Hausmeisterservice
ergänzendes Angebot nach Vereinbarung separate Kostenklärung
Ein funktionales und sicheres Wohnumfeld kann den Alltag erheblich erleichtern. Geplant sind ergänzende praktische Hilfen, die organisatorisch klar von pflegerischen Leistungen getrennt werden.
- Kleine unterstützende Tätigkeiten im Wohnumfeld
- Koordination externer Fachbetriebe
- Hilfe bei organisatorischen Anliegen rund um die Wohnung
- Kontrolle einfacher Alltagsthemen nach Vereinbarung
- Vermittlung geeigneter Ansprechpartner
ALLES IM BLICK
360°-Versorgung
ganzheitlich koordiniert mehrsprachig
360°-Versorgung bedeutet für uns, nicht nur eine einzelne Leistung zu sehen. Wir betrachten Pflege, medizinische Versorgung, Alltag, Angehörige und externe Beteiligte als Teile einer gemeinsamen Versorgungssituation.
- Individuelle Bedarfserfassung
- Verbindung verschiedener Leistungsbereiche
- Abstimmung mit Angehörigen
- Koordination mit Ärzten, Apotheken und Therapeuten
- Mehrsprachige Kommunikation
- Regelmäßige Anpassung bei Veränderungen
- Ein zentraler Blick auf die Versorgung
Die einzelnen Leistungen werden jeweils nach ihrer gesetzlichen Grundlage, dem Kostenträger und der persönlichen Vereinbarung abgerechnet.
360°-VERSORGUNG
Nicht einzelne Leistungen. Das ganze Bild.
Wir betrachten Pflege nicht als Sammlung einzelner Einsätze. Unser Anspruch ist, die Versorgung so zu koordinieren, dass Leistungen zueinander passen und Übergänge nachvollziehbar bleiben.
SO FUNKTIONIERT ES
Aus vielen Aufgaben wird ein klarer Plan.
01
Gesamtsituation erfassen
Wir betrachten Bedarf, Alltag, medizinische Anforderungen und familiäre Ressourcen.
02
Bausteine zusammenstellen
Die passenden Leistungen werden sinnvoll miteinander kombiniert.
03
Beteiligte abstimmen
Wichtige Informationen werden im erforderlichen Rahmen zusammengeführt.
04
Versorgung weiterentwickeln
Veränderungen werden erkannt und die Planung bei Bedarf angepasst.
IHR VORTEIL
Weniger Schnittstellen. Mehr Sicherheit.
Sie erhalten keine lose Sammlung einzelner Leistungen, sondern eine Versorgung, die aufeinander abgestimmt ist. Das schafft Orientierung, reduziert organisatorische Belastung und gibt Ihnen einen verlässlichen Ansprechpartner für die nächsten Schritte.
TRANSPARENZ
Wer übernimmt welche Kosten?
Je nach Leistung können unterschiedliche Kostenträger zuständig sein. Wir ordnen die Möglichkeiten gemeinsam mit Ihnen ein und informieren vor Beginn über mögliche Eigenanteile.
Pflegekasse · SGB XI
Für anerkannte Pflegeleistungen bei entsprechendem Pflegegrad, beispielsweise Grundpflege, Betreuung oder Verhinderungspflege.
Krankenkasse · SGB V
Für ärztlich verordnete Behandlungspflege, unabhängig von einem Pflegegrad, nach Prüfung der Verordnung.
Entlastungsleistungen
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bei erfüllten Voraussetzungen.
Private Finanzierung
Für gewünschte Zusatzleistungen, nicht gedeckte Leistungen oder Versorgung ohne entsprechende Anspruchsgrundlage.
