Angehörige entlasten

15. Juli 2026

Wundversorgung zu Hause

Wie professionelle Wundversorgung organisiert wird und welche Aufgaben Ärztinnen, Ärzte, Pflegefachkräfte und Betroffene haben.

Wundversorgung ist Teil eines Behandlungsplans

Wunden können sehr unterschiedliche Ursachen und Heilungsverläufe haben. Deshalb beginnt eine professionelle Versorgung mit einer ärztlichen Einschätzung und einem individuellen Behandlungsplan. Für die häusliche Wundversorgung durch einen Pflegedienst ist in der Regel eine ärztliche Verordnung der häuslichen Krankenpflege erforderlich.

Auf der Verordnung müssen die Maßnahme, der Beginn, die Häufigkeit und die Dauer angegeben sein. Bei komplexen oder chronischen Wunden sind klare Angaben zur Therapie und zu den benötigten Materialien besonders wichtig.

Aufgaben der Pflegefachkraft

  • Durchführung der verordneten Wundversorgung nach fachlichen und hygienischen Standards.
  • Beobachtung und nachvollziehbare Dokumentation des Wundverlaufs.
  • Beachtung von Schmerzen, Exsudat, Wundumgebung und weiteren relevanten Veränderungen.
  • Abstimmung mit der verordnenden Praxis, wenn der Verlauf oder die Versorgung angepasst werden muss.
  • Anleitung zu Schutz, Lagerung oder Umgang mit dem Verband, soweit dies zum Auftrag gehört.

Chronische und schwer heilende Wunden

Nach der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie soll die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden grundsätzlich vorrangig im häuslichen Umfeld erfolgen. Ist die Versorgung wegen ihrer Komplexität oder wegen ungeeigneter Bedingungen zu Hause nicht zuverlässig möglich, kann eine spezialisierte Einrichtung außerhalb der Häuslichkeit erforderlich sein. Dies muss aus der Verordnung hervorgehen.

Entscheidend ist nicht der Wunsch nach einer bestimmten Verbandtechnik, sondern die medizinisch begründete und verordnete Therapie.

Was vor dem ersten Einsatz geklärt sein sollte

  • Vollständige ärztliche Verordnung und aktuelle Therapieanordnung.
  • Vorhandene Wunddokumentation oder Entlassungsbericht.
  • Verordnete Verbandmittel und geklärte Materialversorgung.
  • Aktueller Medikamentenplan und bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten.
  • Kontakt der behandelnden Praxis beziehungsweise Wundambulanz.
  • Regelung, wie bei Veränderungen oder fehlendem Material vorzugehen ist.

Wann ärztliche Hilfe notwendig ist

Bei deutlicher Verschlechterung, neuem Fieber, starken oder rasch zunehmenden Schmerzen, stärkerer Blutung oder einer akuten Allgemeinzustandsverschlechterung muss umgehend ärztliche Hilfe eingeholt werden. Bei lebensbedrohlichen Situationen gilt die Notrufnummer 112.

Verbände, Medikamente oder Wundprodukte sollten nicht eigenmächtig geändert werden. Änderungen gehören in die ärztliche beziehungsweise interprofessionelle Abstimmung.

Wichtig für die Website

Der Beitrag informiert allgemein. Eine Wunde kann nicht anhand eines Textes oder Fotos sicher diagnostiziert und behandelt werden. Die konkrete Therapie richtet sich immer nach ärztlicher Beurteilung und individuellem Verlauf.


Quellen: G-BA: Häusliche Krankenpflege-Richtlinie, in Kraft seit 12.12.2025 · Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) · BMG: Entlassmanagement

Stand: 15. Juli 2026. Im Einzelfall gelten Bescheid, Vertrag und Auskunft des zuständigen Kostenträgers.

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