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15. Juli 2026

Pflege zu Hause

15. Juli 2026

Pflegegrad beantragen

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Begutachtung: So gehen Sie strukturiert vor und bereiten sich sinnvoll vor.

Der Antrag beginnt bei der Pflegekasse

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist bei gesetzlich Versicherten organisatorisch bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Ein Antrag kann zunächst formlos gestellt werden, zum Beispiel telefonisch oder schriftlich. Entscheidend ist, dass klar erkennbar ist, dass Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden.

Die Pflegekasse übersendet anschließend die notwendigen Unterlagen und beauftragt in der Regel den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen; die Begutachtung erfolgt dort üblicherweise durch Medicproof.

Worauf bei der Begutachtung geschaut wird

Im Mittelpunkt steht nicht eine einzelne Diagnose, sondern die Selbstständigkeit im Alltag. Der Medizinische Dienst betrachtet sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Die Erstbegutachtung erfolgt grundsätzlich als Hausbesuch. So kann die Gutachterin oder der Gutachter die tatsächliche Alltagssituation kennenlernen.

So bereiten Sie sich sinnvoll vor

  • Notieren Sie über einige Tage, wobei regelmäßig Unterstützung benötigt wird.
  • Legen Sie vorhandene Arztberichte, Entlassungsberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittelübersicht bereit.
  • Beschreiben Sie auch Schwankungen: Ein guter Tag allein bildet die Gesamtsituation nicht ab.
  • Benennen Sie kognitive, psychische und nächtliche Unterstützungsbedarfe genauso offen wie körperliche Einschränkungen.
  • Bitten Sie eine vertraute Person, beim Termin dabei zu sein, wenn sie den Alltag gut kennt.
  • Verharmlosen Sie den Unterstützungsbedarf nicht aus Scham oder Gewohnheit.

Nach der Begutachtung

Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage des Gutachtens und versendet einen Bescheid. Das Gutachten sollte mitübersandt werden. Prüfen Sie, ob die Alltagssituation vollständig und nachvollziehbar erfasst wurde.

Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid und holen Sie rechtzeitig Beratung ein. Die Frist und der richtige Adressat stehen im Bescheid.

Beratung früh nutzen

Pflegebedürftige und Angehörige haben Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekasse. Nach einem Leistungsantrag soll die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen eine Beratung anbieten und eine feste Ansprechperson benennen.


Quellen: MD Bund: Fragen und Antworten zur Pflegebegutachtung · MD Bund: Das Begutachtungsinstrument · BMG: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 · Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

Stand: 15. Juli 2026. Im Einzelfall gelten Bescheid, Vertrag und Auskunft des zuständigen Kostenträgers.

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