Kontakt, Erstgespräch, Planung und Beginn: Die wichtigsten Schritte bis zur ambulanten Unterstützung zu Hause.
1. Kontakt aufnehmen
Im ersten Kontakt reicht eine kurze Beschreibung der Situation. Hilfreich sind der Wohnort, die gewünschte Unterstützung, mögliche Einsatzzeiten und die Information, ob bereits ein Pflegegrad oder eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Bei akuten medizinischen Notfällen ist nicht der Pflegedienst, sondern der Rettungsdienst unter 112 zuständig.
2. Erstgespräch und Bedarfserhebung
Im Erstgespräch werden Wünsche, vorhandene Fähigkeiten, Unterstützungsbedarf, Wohnsituation und bisherige Versorgung besprochen. Bei Behandlungspflege werden zusätzlich die ärztliche Verordnung, der aktuelle Medikamentenplan und medizinisch relevante Unterlagen benötigt.
Das Gespräch dient auch dazu, realistische Einsatzzeiten und die Verfügbarkeit des Pflegedienstes abzugleichen.
3. Leistungen und Kosten klären
Vor Versorgungsbeginn sollte transparent feststehen, welche Leistungen vereinbart werden, welcher Kostenträger infrage kommt und ob Eigenanteile entstehen. Bei SGB-XI-Leistungen sind Pflegegrad und verfügbares Budget relevant. Bei Behandlungspflege nach SGB V ist eine konkrete ärztliche Verordnung erforderlich; die Krankenkasse prüft die Leistung.
Ein schriftlicher Pflegevertrag und eine nachvollziehbare Kostenübersicht schaffen Klarheit für beide Seiten.
4. Unterlagen vorbereiten
- Versichertenkarte und Kontaktdaten der Pflege- beziehungsweise Krankenkasse.
- Pflegegradbescheid, sofern vorhanden.
- Ärztliche Verordnung der häuslichen Krankenpflege, sofern erforderlich.
- Aktueller Medikamentenplan und relevante Entlassungs- oder Arztberichte.
- Kontaktdaten wichtiger Angehöriger und behandelnder Praxen.
- Vorhandene Vollmachten oder Betreuungsvollmachten, soweit sie für die Abstimmung benötigt werden.
5. Versorgung beginnen
Nach Abschluss der notwendigen Abstimmungen beginnt die Versorgung zum vereinbarten Zeitpunkt. Ein Start kann bei passender Kapazität und vollständig geklärten Voraussetzungen kurzfristig möglich sein. Ein pauschaler Beginn „am nächsten Tag“ kann jedoch nur nach Erstgespräch, Verfügbarkeit, vorhandenen Unterlagen und gegebenenfalls Genehmigung des Kostenträgers zugesagt werden.
In den ersten Einsätzen wird geprüft, ob die Planung im Alltag funktioniert. Veränderungen sollten frühzeitig angesprochen werden.
Quellen: BMG: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 · G-BA: Häusliche Krankenpflege-Richtlinie, in Kraft seit 12.12.2025 · BMG: Entlassmanagement
Stand: 15. Juli 2026. Im Einzelfall gelten Bescheid, Vertrag und Auskunft des zuständigen Kostenträgers.
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