Entlastungsbetrag richtig nutzen

15. Juli 2026

Angehörige entlasten

15. Juli 2026

Nach dem Krankenhaus: Wie geht es zu Hause weiter?

Entlassung, Verordnung, Hilfsmittel und Pflege: Die wichtigsten Punkte für einen möglichst lückenlosen Übergang.

Entlassmanagement früh ansprechen

Krankenhäuser sind verpflichtet, den Übergang in die Anschlussversorgung zu unterstützen. Der individuelle Bedarf soll möglichst früh erfasst und in einem Entlassplan festgehalten werden. Dazu können häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Rehabilitation, Pflegeberatung oder weitere Leistungen gehören.

Warten Sie nicht bis zum Entlassungstag. Fragen Sie frühzeitig nach dem Entlassmanagement oder Sozialdienst und benennen Sie offen, welche Unterstützung zu Hause fehlt.

Was das Krankenhaus verordnen kann

Im Entlassmanagement können Krankenhausärztinnen und -ärzte unter anderem Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege für einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen. Danach muss die weitere Versorgung in der Regel durch die niedergelassene ärztliche Praxis fortgeführt werden.

Die Verordnung muss vollständig und konkret sein. Klären Sie deshalb vor der Entlassung, wer eine notwendige Folgeverordnung ausstellt.

Checkliste für die Entlassung

  • Entlassungsbrief und aktueller Medikamentenplan.
  • Verordnungen für häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel.
  • Wund- oder Therapieplan, wenn eine spezielle Versorgung erforderlich ist.
  • Ausreichende Arznei- und Verbandmittel für die Übergangszeit.
  • Termine bei Hausarzt, Facharzt oder Therapie.
  • Kontakt des ambulanten Pflegedienstes und bestätigter Versorgungsbeginn.
  • Klärung, wer Transport, Hilfsmittellieferung und Rezeptfortführung organisiert.
  • Bei längerfristigem Unterstützungsbedarf: Antrag auf Pflegegrad beziehungsweise Pflegeberatung.

Wenn zu Hause noch nicht alles organisiert ist

Teilen Sie dem Krankenhaus klar mit, wenn eine sichere Versorgung zu Hause noch nicht gewährleistet ist. Das Entlassmanagement soll Versorgungslücken vermeiden und bei komplexem Bedarf die Kranken- oder Pflegekasse einbeziehen.

Ein ambulanter Pflegedienst kann nur starten, wenn Kapazität, Auftrag, notwendige Unterlagen und – bei Behandlungspflege – die ärztliche Verordnung vorliegen.

Für Angehörige

Notieren Sie Namen, Telefonnummern und Zuständigkeiten. Ein übersichtlicher Kontaktplan verhindert, dass wichtige Fragen zwischen Krankenhaus, Arztpraxis, Apotheke, Hilfsmittelanbieter und Pflegedienst verloren gehen.


Quellen: BMG: Entlassmanagement · G-BA: Häusliche Krankenpflege-Richtlinie, in Kraft seit 12.12.2025 · BMG: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026

Stand: 15. Juli 2026. Im Einzelfall gelten Bescheid, Vertrag und Auskunft des zuständigen Kostenträgers.

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