Leistungen

Versorgung, die wirklich zu Ihrem Leben passt.

Neun Leistungsbereiche, individuell kombinierbar. Von der Unterstützung im Alltag über medizinische Versorgung bis zur ganzheitlich koordinierten 360°-Begleitung.
Welche Leistungen geeignet sind und welcher Kostenträger infrage kommt, klären wir in einem persönlichen Gespräch.

Leistungsübersicht:

01 · Grundpflege

Körperbezogene Pflege, Mobilität und Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen.

02 · Behandlungspflege

Ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen im häuslichen Umfeld.

03 · Hauswirtschaft

Unterstützung rund um Haushalt, Wäsche, Einkäufe und Mahlzeiten.

04 · Betreuung & Entlastung

Zeit, Begleitung, Aktivierung und Entlastung für Angehörige.

05 · Verhinderungspflege

Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder notwendiger Auszeit der Pflegeperson.

06 · Pflegeberatung

Orientierung zu Pflegegrad, Leistungen, Anträgen und Versorgungsplanung.

07 · Entlastungshilfe

Alltagsnahe Unterstützung im Rahmen der verfügbaren Entlastungsmöglichkeiten.

08 · Hausmeisterservice

Ergänzende praktische Hilfen rund um das Wohnumfeld nach Vereinbarung.

09 · 360°-Versorgung

Mehrere Leistungen und Beteiligte zentral und nachvollziehbar koordiniert.

KOSTEN UND FINANZIERUNG

Transparent, bevor die Versorgung beginnt.

Welche Kosten übernommen werden, hängt von der jeweiligen Leistung und den persönlichen Voraussetzungen ab.
Je nach Situation kommen Pflegekasse, Krankenkasse, Sozialhilfeträger oder private Finanzierung infrage. Wir erläutern Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten bestehen und ob Eigenanteile entstehen können.

KÖRPERBEZOGENE PFLEGE

Grundpflege zu Hause

SGB XI    Pflegekasse    individuell planbar

Grundpflege unterstützt bei wiederkehrenden Aufgaben, die im Alltag zunehmend schwerfallen. Sie soll Sicherheit geben, vorhandene Fähigkeiten fördern und die persönliche Selbstbestimmung respektieren.

  • Waschen, Duschen oder Baden
  • An- und Auskleiden
  • Mund- und Zahnpflege
  • Unterstützung bei Mobilität und Lagerung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Toilettengang und Inkontinenzversorgung
  • Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen
  • u.v.m.

Die Finanzierung richtet sich nach Pflegegrad, vereinbartem Leistungsumfang und den verfügbaren Leistungen der Pflegeversicherung.

MEDIZINISCHE VERSORGUNG

Behandlungspflege

SGB V    Krankenkasse    ärztliche Verordnung

Medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet wurden, können durch qualifizierte Pflegekräfte sicher im häuslichen Umfeld durchgeführt werden. So bleibt notwendige Versorgung dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen.

  • Medikamentengabe
  • Blutzuckermessung und Insulingabe
  • Injektionen
  • Wundversorgung und Verbandwechsel
  • Kompressionstherapie
  • Blutdruck- und Pulskontrollen
  • Katheter- oder Stomaversorgung nach Verordnung
  • Weitere ärztlich verordnete Maßnahmen

Grundlage ist eine ärztliche Verordnung. Die Kostenübernahme wird durch die Krankenkasse geprüft; gesetzliche Zuzahlungen oder Einzelfallregelungen können bestehen.

ALLTAG & HAUSHALT

Hauswirtschaftliche Versorgung

SGB XI    Entlastungsleistungen    kombinierbar

Ein gepflegtes Zuhause trägt zu Sicherheit und Wohlbefinden bei. Wir übernehmen Aufgaben, die körperlich zu anstrengend oder organisatorisch zu viel geworden sind.

  • Reinigung regelmäßig genutzter Wohnbereiche
  • Wäsche waschen, trocknen und einräumen
  • Betten beziehen
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Zubereitung einfacher Mahlzeiten
  • Geschirr und Küchenordnung
  • Unterstützung bei alltagsnahen Haushaltsaufgaben

Je nach Voraussetzung kann die Leistung über Pflegekassenleistungen, anerkannte Entlastungsangebote oder privat finanziert werden.

ZEIT FÜR MENSCHEN

Betreuung & Entlastung

SGB XI    Alltagsbegleitung    Angehörigenentlastung

Betreuung ist mehr als Beschäftigung. Sie gibt dem Tag Struktur, schafft Nähe und kann dazu beitragen, vorhandene Interessen und Fähigkeiten zu erhalten.

  • Gespräche und gemeinsames Lesen
  • Spaziergänge und Begleitung
  • Aktivierende Beschäftigung
  • Erinnerungsarbeit und Gedächtnisanregung
  • Unterstützung bei der Tagesstruktur
  • Begleitung zu ausgewählten Terminen
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Die Finanzierung kann, abhängig von den Voraussetzungen, über Pflegekassenleistungen, den Entlastungsbetrag oder privat erfolgen.

ERSATZPFLEGE

Verhinderungspflege

SGB XI    bei gesetzlichen Voraussetzungen    flexibel planbar

Wenn die bisherige Pflegeperson ausfällt oder eine Pause benötigt, kann Verhinderungspflege die Versorgung zeitweise absichern. Die Unterstützung wird passend zur bestehenden Situation geplant.

  • Stundenweise Entlastung
  • Tageweise Übernahme
  • Pflege und Betreuung
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder Terminen
  • Kombination mit weiteren Leistungen nach Prüfung

Anspruch, Höhe und Einsatzmöglichkeiten richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen. Wir erläutern die Nutzung transparent.

ORIENTIERUNG & FORMALITÄTEN

Pflegeberatung

§ 37 Abs. 3 SGB XI    Pflegegrad    bei Ihnen zu Hause

Pflegegrade, Leistungsansprüche und Kostenträger sind für viele Familien zunächst schwer zu überblicken. Wir erklären das System verständlich und helfen, die nächsten Schritte zu ordnen.

  • Einordnung der aktuellen Pflegesituation
  • Informationen zu Leistungen und Kostenträgern
  • Vorbereitung auf Pflegegrad-Begutachtungen
  • Hinweise zu Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten
  • Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nach Zulassung
  • Unterstützung bei der weiteren Versorgungsplanung

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden bei erfüllten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen.

UNTERSTÜTZUNG IM ALLTAG

Entlastungshilfe

SGB XI    alltagsnah    individuell

Entlastungshilfe unterstützt dort, wo kleine Aufgaben im Alltag viel Kraft kosten. Ziel ist es, Selbstständigkeit zu erhalten und Angehörige spürbar zu entlasten.

  • Begleitung und Gesellschaft
  • Unterstützung bei Besorgungen
  • Hilfe bei der Tagesstruktur
  • Alltagspraktische Unterstützung
  • Entlastung im häuslichen Umfeld
  • Individuelle Kombination mit Betreuung und Hauswirtschaft

Welche Leistungen über anerkannte Entlastungsangebote abgerechnet werden können, hängt von den gesetzlichen und landesrechtlichen Voraussetzungen ab.

WOHNUMFELD & ALLTAG

Hausmeisterservice

ergänzendes Angebot    nach Vereinbarung    separate Kostenklärung

Ein funktionales und sicheres Wohnumfeld kann den Alltag erheblich erleichtern. Geplant sind ergänzende praktische Hilfen, die organisatorisch klar von pflegerischen Leistungen getrennt werden.

  • Kleine unterstützende Tätigkeiten im Wohnumfeld
  • Koordination externer Fachbetriebe
  • Hilfe bei organisatorischen Anliegen rund um die Wohnung
  • Kontrolle einfacher Alltagsthemen nach Vereinbarung
  • Vermittlung geeigneter Ansprechpartner

ALLES IM BLICK

360°-Versorgung

ganzheitlich    koordiniert    mehrsprachig

360°-Versorgung bedeutet für uns, nicht nur eine einzelne Leistung zu sehen. Wir betrachten Pflege, medizinische Versorgung, Alltag, Angehörige und externe Beteiligte als Teile einer gemeinsamen Versorgungssituation.

  • Individuelle Bedarfserfassung
  • Verbindung verschiedener Leistungsbereiche
  • Abstimmung mit Angehörigen
  • Koordination mit Ärzten, Apotheken und Therapeuten
  • Mehrsprachige Kommunikation
  • Regelmäßige Anpassung bei Veränderungen
  • Ein zentraler Blick auf die Versorgung

Die einzelnen Leistungen werden jeweils nach ihrer gesetzlichen Grundlage, dem Kostenträger und der persönlichen Vereinbarung abgerechnet.

360°-VERSORGUNG

Nicht einzelne Leistungen. Das ganze Bild.

Wir betrachten Pflege nicht als Sammlung einzelner Einsätze. Unser Anspruch ist, die Versorgung so zu koordinieren, dass Leistungen zueinander passen und Übergänge nachvollziehbar bleiben.

SO FUNKTIONIERT ES

Aus vielen Aufgaben wird ein klarer Plan.

01

Gesamtsituation erfassen

Wir betrachten Bedarf, Alltag, medizinische Anforderungen und familiäre Ressourcen.

02

Bausteine zusammenstellen

Die passenden Leistungen werden sinnvoll miteinander kombiniert.

03

Beteiligte abstimmen

Wichtige Informationen werden im erforderlichen Rahmen zusammengeführt.

04

Versorgung weiterentwickeln

Veränderungen werden erkannt und die Planung bei Bedarf angepasst.

IHR VORTEIL

Weniger Schnittstellen. Mehr Sicherheit.

Sie erhalten keine lose Sammlung einzelner Leistungen, sondern eine Versorgung, die aufeinander abgestimmt ist. Das schafft Orientierung, reduziert organisatorische Belastung und gibt Ihnen einen verlässlichen Ansprechpartner für die nächsten Schritte.

TRANSPARENZ

Wer übernimmt welche Kosten?

Je nach Leistung können unterschiedliche Kostenträger zuständig sein. Wir ordnen die Möglichkeiten gemeinsam mit Ihnen ein und informieren vor Beginn über mögliche Eigenanteile.

Pflegekasse · SGB XI

Für anerkannte Pflegeleistungen bei entsprechendem Pflegegrad, beispielsweise Grundpflege, Betreuung oder Verhinderungspflege.

Krankenkasse · SGB V

Für ärztlich verordnete Behandlungspflege, unabhängig von einem Pflegegrad, nach Prüfung der Verordnung.

Entlastungsleistungen

Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bei erfüllten Voraussetzungen.

Private Finanzierung

Für gewünschte Zusatzleistungen, nicht gedeckte Leistungen oder Versorgung ohne entsprechende Anspruchsgrundlage.