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15. Juli 2026

Was ist SGB V?

15. Juli 2026

Was ist SGB XI?

Das Sozialgesetzbuch XI regelt die Pflegeversicherung. Hier erfahren Sie, wann sie greift und welche Leistungen zu Hause möglich sind.

SGB XI: die Grundlage der Pflegeversicherung

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch – kurz SGB XI – enthält die Regeln der sozialen Pflegeversicherung. Es bestimmt unter anderem, wann Pflegebedürftigkeit vorliegt, wie ein Pflegegrad festgestellt wird und welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten können.

Maßgeblich ist nicht allein eine Diagnose. Entscheidend ist, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten im Alltag gesundheitlich beeinträchtigt sind und voraussichtlich für mindestens sechs Monate Unterstützung erfordern.

Welche Leistungen sind zu Hause wichtig?

  • Pflegegeld für selbst organisierte häusliche Pflege ab Pflegegrad 2.
  • Pflegesachleistungen durch zugelassene ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste ab Pflegegrad 2.
  • Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistung.
  • Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2.
  • Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und Pflegeberatung.
Pflegegrad Pflegegeld/Monat Pflegesachleistung/Monat Entlastungsbetrag/Monat
1 – – 131 €
2 347 € 796 € 131 €
3 599 € 1.497 € 131 €
4 800 € 1.859 € 131 €
5 990 € 2.299 € 131 €

Stand 2026. Pflegegeld und Pflegesachleistungen bestehen ab Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag steht bei häuslicher Pflege bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.

Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung

Die Pflegeversicherung übernimmt Leistungen nur bis zu gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen. Wenn der vereinbarte Leistungsumfang darüber hinausgeht, kann ein Eigenanteil entstehen. Deshalb ist es wichtig, Pflegebedarf, Budget und private Möglichkeiten gemeinsam zu betrachten.

Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder ärztlich angeordnete Wundversorgung gehört nicht zur Pflegesachleistung nach SGB XI, sondern kann nach SGB V über die Krankenkasse laufen.

Beratungseinsätze bei Pflegegeld

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss in Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und in Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Pflegegrad 1 kann den Besuch halbjährlich freiwillig nutzen. Ziel ist die Sicherung der häuslichen Pflege und die praktische Unterstützung der Pflegenden.


Quellen: Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) · BMG: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 · BMG: Häusliche Pflege · MD Bund: Das Begutachtungsinstrument

Stand: 15. Juli 2026. Im Einzelfall gelten Bescheid, Vertrag und Auskunft des zuständigen Kostenträgers.

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